Allgemeines
Der Käufer erkennt die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAVO Group ab, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung allen bestehenden sowie zukünftigen Verträgen zwischen dem Käufer und der HAVO Group zugrunde liegen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – insbesondere die Anwendung der Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie von der HAVO Group ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Kommunikation
Alle Mitteilungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder über unsere Online-Plattformen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmässig die angegebenen digitalen Kommunikationskanäle auf aktuelle Benachrichtigungen zu überprüfen.
Die vom Kunden angegebene Mail-Adresse gilt als massgeblicher Kommunikationskanal. Änderungen der E-Mail-Adresse sind der HAVO Group unverzüglich mitzuteilen.
Alle Dokumente und Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail oder über eine Plattform), haben die gleiche rechtliche Gültigkeit wie solche in Papierform, sofern keine gesetzliche Vorschrift eine andere Form vorschreibt.
Bestellung
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der HAVO Group mit seiner mündlichen oder schriftlichen Bestellung. Für ungenaue und unvollständige Bestellungen übernimmt die HAVO Group keine Haftung; etwaige daraus entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung ergänzende Informationen nachreichen. Verlangt der Käufer von der HAVO Group die Herstellung oder Abänderung von Waren nach seinen Spezifikationen übernimmt der Käufer in vollem Umfang die Haftung gegenüber der HAVO Group und stellt diese von allen Ansprüchen Dritter frei.
Die HAVO Group ist berechtigt, die Ware zu ändern oder zu verbessern, ohne den Käufer im Voraus zu informieren sofern die Veränderung oder Verbesserung weder die Form noch die Funktion der Ware wesentlich beeinträchtigt oder verschlechtert.
Vertragsschluss
Offerten der HAVO Group sind freibleibend. Preisangaben und technische Spezifikationen in Preislisten und Katalogen der HAVO Group sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von der HAVO Group schriftlich bestätigt wurde.
Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto, zuzüglich MwSt., ab Werk (Incoterms 2010), in Schweizer Franken und ohne Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie beispielsweise Fracht, Versicherung sowie Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- oder andere erforderliche Genehmigungen gehen zu Lasten des Käufers.
Entsorgung und Entsorgungskosten
Die Entsorgung der Waren ist nicht im Preis enthalten. Auf alle Geräte wird ein vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB) erhoben, die zur Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung und des Recyclings dient. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gerätetyp und wird vor dem Kauf angezeigt. Sie ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig und nicht rückerstattbar, auch bei Rückgabe des Geräts. Änderungen des Beitrags aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte die Entsorgung der Ware durch die HAVO Group erforderlich sein, werden die entsprechenden Kosten für das Handling der HAVO Group sowie Kosten gemäss der aktuellen SENS-Preisliste zusätzlich dem Käufer in Rechnung gestellt.
Lieferfrist
Die HAVO Group bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine verbindliche Zusage kann jedoch nicht übernommen werden. Ereignisse höherer Gewalt, für die die HAVO Group nicht verantwortlich ist, berechtigen die HAVO Group zur Verlängerung der Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Unter höherer Gewalt sind insbesondere, aber nicht ausschliesslich, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Massnahmen zu verstehen, die von der HAVO Group nicht beeinflusst werden können. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, der HAVO Group eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
Versand und Montage
Die HAVO Group liefert ab Lager Aarburg (ab Werk [Incoterms 2010]) auf Kosten des Käufers an die angegebene Adresse, bzw. bis zur Talstation. Als Abladeort gelten ebenerdige Stellen, wie z.B. Warenannahme, Rampe, Lager oder Werkstatt. Transporte und Montage innerhalb des Gebäudes gehen zu Lasten des Käufers.
Für Spezialtransporte hat der Käufer auf eigene Kosten Hilfskräfte, Lifte oder Krananlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Montageplatz muss ordnungsgemäss vorbereitet sein. Sollten Waren verschoben werden müssen, trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten.
Teillieferungen sind zulässig. Änderungen nach Eingang der Bestellung werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Lieferung durch Lieferwagen oder LKW muss der Fahrzeuglenker etwaige Transportschäden sofort nach Ankunft der Ware melden. Der Schaden ist auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Bahn- oder Posttransport verpflichtet sich der Empfänger, von der Transportanstalt eine Tatbestandsaufnahme für eventuelle Transportschäden anfertigen zu lassen. Der Versand an Privatpersonen erfolgt grundsätzlich per Nachnahme.
Ist der Käufer in Annahmeverzug, ist die HAVO Group berechtigt, die Einlagerung der Waren auf Risiko und Kosten des Käufers zu veranlassen.
Können Montage und Inbetriebnahme aus Gründen, die nicht von der HAVO Group zu vertreten sind, nicht in einer Etappe abgeschlossen werden, trägt der Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist netto ohne Abzug von Skonto fällig. Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Die Zahlungsfrist bleibt auch bei berechtigten Garantieansprüchen bestehen. Massgeblich für den Zahlungseingang ist der Tag, an dem die HAVO Group über den Betrag verfügen kann. Der Käufer ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen die HAVO Group mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne vorherige Mahnung in Verzug. Die HAVO Group ist berechtigt, ihm zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6% des ausstehenden Betrags zu berechnen. Zudem behält sich die HAVO Group das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HAVO Group. Die HAVO Group behält sich das Recht vor, auf Kosten des Käufers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Alle Angaben zur Eignung, Verarbeitung und Anwendung der verkauften Ware, technische Beratung und sonstige Informationen erfolgen nach bestem Wissen, entbinden den Käufer jedoch nicht von der Verpflichtung, eigene Prüfungen und Versuche durchzuführen. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften, die in der Verkaufsbestätigung der HAVO Group ausdrücklich als solche bezeichnet und bestätigt werden. Die Gewährleistung für die Waren der HAVO Group umfasst keine Mängel, die durch fehlerhafte Installation, Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder andere Gründe, die vom Käufer oder Dritten zu vertreten sind, verursacht wurden.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Mängel in Bezug auf Beschaffenheit und Einsatzzweck zu prüfen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung – schriftlich und unter Beifügung von Belegen erfolgen. Nach Eingang einer Mängelrüge ist die HAVO Group berechtigt, die Ware auf Mängel zu überprüfen. Der Käufer sorgt bis dahin für Zugang und eine sachgemässe Lagerung der Ware.
Für Beschädigungen oder Verlust von Waren, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden, übernimmt die HAVO Group keine Haftung, wenn der einwandfreie Zustand des Inhalts vor dem Transport nicht überprüft werden konnte.
Für Schäden, Verzögerungen oder Verlust von Waren, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen) verursacht werden, übernimmt die HAVO Group keine Haftung.
Die Gewährleistungsverpflichtung der HAVO Group beschränkt sich nach deren Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der HAVO Group über. Die Garantiezeit wird durch eine Nachbesserung nicht verlängert, sondern setzt sich ohne Unterbrechung fort. Für neu eingesetzte Teile gilt die verbleibende Garantiezeit der ausgewechselten Teile.
Jegliche weitergehende Gewährleistung und Haftung, insbesondere für indirekte und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Warenschäden, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Garantiebedingungen
Die Garantie für Neugeräte beträgt 2 Jahre, bei Occasiongeräte 1 Jahr ab dem Kaufdatum, es sei denn, es wurde explizit eine andere Dauer vereinbart. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch von Teilen, die aufgrund eines Herstellungsfehlers oder Materialmangels nicht mehr funktionstüchtig sind.
Im Rahmen der Garantie bietet die HAVO Group eine Reparatur oder Ersatzlieferung des Gerätes an. Sollte keine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich sein, kann der Käufer einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung, Unfälle, äusserliche Einflüsse (z. B. Flüssigkeitsschäden), unsachgemässe Wartung oder Veränderungen am Gerät durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden. Die Garantie deckt keine Verbrauchsteile wie Lampen, Filter und Dichtungen ab.
Anwendbares Recht
Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand am Sitz der HAVO Group AG.