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Allgemeines

Der Käufer anerkennt die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAVO Group, die in ihrer jeweils geltenden Fassung allen heutigen und zukünftigen Verträgen des Käufers mit der HAVO Group zugrunde liegen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Käufers – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der HAVO Group.

Bestellung

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der HAVO Group mit seiner mündlichen oder schriftlichen Bestellung. Für ungenaue und unvollständige Bestellungen übernimmt die HAVO Group keine Haftung bzw. daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer kann längstens innert 7 Tagen nach Eingang der Bestellung ergänzende Informationen zu seiner Bestellung nachreichen. Verlangt der Käufer von der HAVO Group die Herstellung oder Abänderung von Waren nachseinen Spezifikationen übernimmt der Käufer hierfür gegenüber der HAVO Group die volle Haftung und hält die HAVO Group bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte schadlos.

 

Die HAVO Group ist dazu berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer vorher informieren zu müssen, soweit die Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Warenachhaltig belasten oder verschlechtern.

Vertragsschluss

Offerten der HAVO Group sind freibleibend. Die Preisangaben und die technischen Spezifikationen in den Preislisten und Katalogen der HAVO Group sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn diese von der HAVO Group schriftlich bestätigt worden ist.

Preise

Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarungen – netto, exkl. MWSt, ab Werk (Incoterms 2010), in Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- oder anderer Bewilligungen gehen zu Lasten des Käufers.

Entsorgung und Entsorgungskosten

Die Entsorgung der Waren ist nicht im Preis inbegriffen. Diese wird bei einer allfälligen Entsorgung durch die HAVO Group fällig und dem Käufer anhand der aktuellen SENS-Preisliste zusätzlich verrechnet.

Lieferfrist

Die HAVO Group ist bestrebt, angegebene Lieferfristen einzuhalten; eine Verbindlichkeit kann die HAVO Group jedoch nicht übernehmen. Fälle höherer Gewalt hat die HAVO Group nicht zu verantworten und berechtigt sie zur Erstreckung allenfalls vereinbarter Lieferfristen. Die Lieferfristenverlängern sich automatisch um die Dauer der Verzögerung. Unter Fällen höherer Gewalt sind insbesondere aber nicht ausschliesslich auch ein von der HAVO Group nicht veranlasster Betriebsstillstand/-ausfall, Streiks oder Verfügungen von staatlichen Behörden zu verstehen. Im Verzugsfall ist der Käufer zur Stellung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

Versand und Montage

Die HAVO Group liefert ab Lager (ab Werk [Incoterms 2010]) Aarburg auf Kosten des Käufers an die angegebene Adresse, bzw. bis zur Talstation. Als Abladeort gelten ebenerdige Stellen, z.B. Warenannahme, Rampe, Lager, Werkstatt. Transporte / Montage innerhalb des Gebäudes gehen zu Lasten des Käufers.


Für Spezialtransporte hat der Käufer auf seine Kosten Hilfskräfte, Lifte oder Krananlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Montageplatz muss entsprechend vorbereitet sein. Falls Waren verschoben werden müssen, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.


Teillieferungen sind zulässig. Änderungen nach Bestellungseingang, werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Bei Lieferung durch Lieferwagen oder LKW muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden sofort bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Bahn- oder Posttransport verpflichtet sich der Empfänger, sich für eventuelle Transportschäden von der Transportanstalt eine Tatbestandsaufnahme aushändigen zu lassen. Der Versand an Privatpersonen erfolgt grundsätzlich per Nachnahme.

 

Ist der Käufer in Annahmeverzug ist die HAVO Group dazu berechtigt, die Einlagerung der Waren auf Risiko und Kosten des Käufers zu veranlassen.

 

Können Montage und Inbetriebnahmen aus nicht durch die HAVO Group verschuldeten Gründen nicht in einer Etappe abgeschlossen werden, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

Zahlungsbedingungen

Es gelten Zahlungsbedingungen von 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto. Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten. Die Zahlungsfrist ist auch bei berechtigten Garantieansprüchen einzuhalten. Für den Zahlungseingang ist der Tag massgebend, an dem die HAVO Group über den Betrag verfügen kann. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegen die HAVO Group mit dem Kaufpreis zu verrechnen.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne vorherige Mahnung in Verzug, und die HAVO Group ist berechtigt, ihm zusätzlich Verzugszinsen von mindestens 6% des geschuldeten Betrages zu belasten. Die HAVO Group behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HAVO Group. Die HAVO Group behält sich vor, auf Kosten des Käufers die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register eintragen zu lassen.

Gewährleistung und Haftungsausschluss

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der verkauften Ware, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften, die in der Verkaufsbestätigung der HAVO Group ausdrücklich als solche bezeichnet und bestätigt werden. Die Gewährleistung für die Waren der HAVO Group erfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen, die vom Käufer oder Dritten zu vertreten sind, entstanden sind.

 

Der Käufer hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin zu untersuchen, andernfalls gilt die Sache als genehmigt.

 

Beanstandungen werden in jedem Fall nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Die HAVO Group ist nach erfolgter Mängelrügeberechtigt, die Ware ihrerseits zu prüfen. Bis dahin sorgt der Käufer für Zugang und sachgemässe Lagerung.

 

Die Gewährleistungsverpflichtung der HAVO Group beschränkt sich nach deren Wahl auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der HAVO Group über. Die Garantiezeit wird durch die Nachbesserung nicht verändert, sondern setzt sich ohne Unterbrechung fort. Für neu eingesetzte Teile gilt die noch verbleibende Garantiezeit der ausgewechselten Teile.

 

Jede weitere Gewährleistung und Haftung, insbesondere für indirekte und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Warenschaden, nicht realisierte Einsparungen oder Drittansprüche, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand

Gerichtsstand am Sitz der HAVO Group AG.